Abitur
Zeitlicher Ablauf des Abiturs
Am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase gibt derSchüler der Schulleitung an:
- das vierte und fünfte Prüfungsfach, sofern erforderlich. (Die Prüfungsfächer müssen vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase gewählt werden; davon kann die Schule in begründeten Ausnahmefällen bei der Wahl des vierten und fünften Prüfungsfaches eine Ausnahme zulassen.)
- ob in einem Prüfungsfach die Prüfung ggf. fremdsprachig erfolgen soll,
- ob im P4-Fach statt der Klausur eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden soll,
- ob im P5-Fach die mündliche Prüfung in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden soll.
- bei Musik als P-Fach, ob eine Prüfung mit praktischem Teil gewünscht wird und
- bei Sport als P5-Fach, in welchen Sportarten die sportpraktische Prüfung abgelegt wird.
Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob der Schüler bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen kann; anderenfalls ist er "über den weiteren Bildungsweg zu beraten". Im Klartext heißt dies: Wiederholung eines Schuljahres oder Verlassen der Schule.
Wenn denn die Leistungen wahrscheinlich nicht zum Abitur langen werden, sollte nach Rücksprache mit dem Tutor und Beratung durch Frau Dr. Litten ein freiwilliger Rücktritt in das 2. Semester erwogen werden. In der Regel ist dies aber nur möglich, wenn nicht bereits die Einführungsphase wiederholt wurde.
Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich der Schüler zur Abiturprüfung melden. Dabei ist anzugeben,
- welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen.
- ggf. den Antrag auf Ausschluss der Zuhörer bei seiner mündlichen Abiturprüfung sowie
- ggf. eine Mitteilung über den Rücktritt von der besonderen Lernleistung,
- ggf. eine Mitteilung über den Rücktritt von der Präsentationsprüfung.
Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn der Schüler die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen sowie die Voraussetzungen für die Blöcke I und II der Gesamtqualifikation erfüllt. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen worden ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstzeit abgelegt werden kann.
Die Abiturprüfung findet nach dem Ende des Unterrichts des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase statt. Praktische Prüfungsteile im Fach Sport können auch im dritten Schulhalbjahr durchgeführt werden.
Der Unterricht im 4. Semester endet etwa 8 Wochen vor dem Schuljahresende, unmittelbar danach finden die Abiturklausuren sowie die mündliche P5-Prüfung statt. Zwei Wochen vor dem regulären Semesterende werden dann die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mitgeteilt und es folgen ggf. mündliche Zusatz-Prüfungen. Die genauen Termine werden alljährlich vom Kultusministerium festgesetzt und sind auf dieser Homepage im Terminplan nachzulesen.