Besondere Lernleistung
An die Stelle der Abiturklausur im vierten Prüfungsfach kann nach Entscheidung des Prüflings eine besondere Lernleistung treten. Dies kann sein
- ein umfassender Beitrag aus einem von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Wettbewerb gemäß der jeweils aktuellen Anlage zu den Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe (Beschluss der KMK vom 17.09.2009), z.B.
- Bundeswettbewerb Fremdsprachen,
- Bundeswettbewerb "Jugend musiziert",
- Bundesweite Mathematikwettbewerbe (Bundeswettbewerb Mathematik, Mathematik-Olympiaden in Deutschland, Auswahlwettbewerb zur Internationalen Mathematik-Olympiade),
- Bundesweite Informatikwettbewerbe,
- Auswahlwettbewerb zur Internationalen Biologie-Olympiade,
- Auswahlwettbewerb zur Internationalen Chemie-Olympiade,
- Auswahlwettbewerb zur Internationalen Physik-Olympiade
- Schülerwettbewerb "Alte Sprachen",
- Wettbewerb "Jugend gestaltet",
- Niedersächsischer Schülerfriedenspreis,
- Schülerwettbewerb um den Preis der Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen
- eine Seminararbeit, sofern sie in keinem Zusammenhang zur Facharbeit steht.
Sofern alle Bedingungen für die Zusammenstellung von Abiturprüfungsfächern erfüllt werden, kann eine Besondere Lernleistung auch in einem Fach erbracht werden, das nicht dem Aufgabenfeld des vierten Prüfungsfachs zugeordnet ist.
Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Gesamtnote E wird berechnet nach der Formel: E = (2 × s + m) / 3, wobei s die Punktzahl der schriftlichen Dokumentation und m die Punktzahl des Kolloquiums ist. Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.
Der schriftliche Prüfungsteil ist eine schriftliche Dokumentation, die im Rahmen von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden ist. Wenn mindestens die erste Runde eines Schülerwettbewerbs erfolgreich überstanden wurde, kann dieses Ergebnis i.A. ohne wesentliche Erweiterung als besondere Lernleistung berücksichtigt werden. Zum Beispiel:
- "Bundeswettbewerb Mathematik" oder "Bundeswettbewerb Informatik": Bearbeitete und eingesandte Aufgaben der zweiten Wettbewerbsrunde können als besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden. Den Aufgaben ist eine mindestens fünfseitige Erörterung hinzuzufügen, die den Weg zu den gefundenen Lösungen beschreibt und reflektiert. Auf Grund der zeitlichen Abläufe kann eine Wettbewerbsleistung nur im 12. Jahrgang erbracht werden.
- "Jugend forscht": Eine Wettbewerbsleistung kann als besondere Lernleistung übernommen werden, wenn sie in den Landeswettbewerb (2. Runde) übernommen wird. Beurteilt werden neben der Dokumentation (schriftliche Arbeit) auch der Ausstellungsstand mit Versuchsaufbauten, Modelle, Konstruktionen, Videos, Schautafeln, ... . Auf Grund der zeitlichen Abläufe kann eine Wettbewerbsleistung im 12. oder im 13. Jahrgang erbracht werden.
Die Festlegung des Themas, Gegenstands und Umfangs der schriftlichen Dokumentation erfolgt grundsätzlich durch die das Seminarfach unterrichtende Lehrkraft; sie begleitet die Erarbeitung und Erstellung der besonderen Lernleistung fachlich und organisatorisch. Im Falle einer Wettbewerbsleistung (s.o.) tritt die den Wettbewerb betreuende Lehrkraft an die Stelle der Lehrkraft des Seminarfaches.
Die schriftliche Dokumentation ist im vierten Schulhalbjahr am letzten Unterrichtstag vor der schriftlichen Abiturprüfung bei der unterrichtenden Lehrkraft abzugeben. Der Prüfling hat durch Unterschrift am Ende der schriftlichen Dokumentation zu versichern, dass er diese selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der schriftlichen Dokumentation, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht hat. Waren mehrere Schüler an der Erstellung der schriftlichen Dokumentation beteiligt, ist von ihnen schriftlich anzugeben, für welchen Teil der schriftlichen Dokumentation sie überwiegend verantwortlich zeichnen. Die Bewertung der individuellen Schülerleistung ist sicherzustellen.
Das Kolloquium findet in der Zeit der zusätzlichen mündlichen Prüfungen statt. Waren mehrere Schüler an der Erstellung der schriftlichen Dokumentation beteiligt, findet das Kolloquium mit der Schülergruppe statt; dabei ist die individuelle Schülerleistung sicherzustellen. In diesem Fall dauert das Kolloquium mindestens 50 und höchstens 70 Minuten.
Ist die individuelle Schülerleistung bei der schriftlichen Dokumentation nicht nachweis- und bewertbar, so ist die besondere Lernleistung insgesamt mit 0 Punkten zu bewerten.