Schulordnung
Grundlagen unserer Schulgemeinschaft
Wir Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Angestellten des Lessinggymnasiums verstehen uns als eine Gemeinschaft, in der wir erfolgreich zusammenarbeiten und respektvoll und höflich miteinander umgehen.
Toleranz, Gewaltfreiheit, Ehrlichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft sind Grundsätze unseres Handelns.
Im Leistungswillen jedes Einzelnen sehen wir die Voraussetzung für eine positive Entwicklung sowohl der eigenen Persönlichkeit als auch der Schulgemeinschaft.
Jede(r) ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Schulordnung und trägt auch durch sein Verhalten zum guten Ruf der Schule bei.
Das Schulgelände des Lessinggymnasiums umfasst die „Hauptgebäude“ (Heideblick 20), und Teile des mit der Grundschule Wenden gemeinsam genutzten Geländes (Heideblick 18).
Mit Rücksicht auf die Grundschüler*innen gelten dort z.T. abweichende Regelungen.
Unsere Schulordnung im Detail
Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule.
- Wir sorgen dafür, dass die Schulgebäude und das Mobiliar sowie alle Unterrichtsmittel geschont werden und in solch einem Zustand bleiben, dass auch die nachfolgenden Schüler*innen noch gut damit arbeiten können.
- Auf dem gesamten Schulgelände müssen Schüler*innen digitale Endgeräte (Handys, Smartphones, etc.) grundsätzlich ausgeschaltet und außer Sicht aufbewahren, sofern die Nutzung nicht im Rahmen eines von einer Lehrkraft veranlassten unterrichtlichen Kontextes oder einer entsprechenden Genehmigung geschieht. In der Mittagspause (13.20 Uhr-14.00 Uhr) dürfen mobile Datenendgeräte außerhalb der Mensa und der Klassenräume benutzt werden. In der Mediathek dürfen mobile Datenendgeräte benutzt werden.
- In der Mediathek gelten gesonderte Regeln. (siehe unten: Mediatheks-Regeln)
- Durch gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden wir Unfälle und Verletzungen.
- Wir bemühen uns um einen sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Rohstoffen. Müll soll möglichst vermieden oder umweltgerecht entsorgt werden. Die Klassendienste unterstützen die Einhaltung der Raumordnung.
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten und auf den benachbarten Straßen und Plätzen unerwünscht.