Schulordnung
Grundlagen unserer Schulgemeinschaft
Wir Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Angestellte des Lessinggymnasiums verstehen uns als eine Gemeinschaft, in der wir erfolgreich zusammenarbeiten und respektvoll und höflich miteinander umgehen.
Toleranz, Gewaltfreiheit, Ehrlichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft sind Grundsätze unseres Handelns.
Im Leistungswillen jedes Einzelnen sehen wir die Voraussetzung für eine positive Entwicklung sowohl der eigenen Persönlichkeit als auch der Schulgemeinschaft.
Jede(r) ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Schulordnung und trägt auch durch sein Verhalten zum guten Ruf der Schule bei.
Das Schulgelände des Lessinggymnasiums umfasst die Gebäude am Heideblick 20 und Teile des mit der Grundschule Wenden gemeinsam genutzten Geländes am Heideblick 18. Mit Rücksicht auf die Grundschüler*innen gelten dort z.T. abweichende Regelungen.
Eine Gemeinschaft
Unsere Schulordnung im Detail
Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule.
- Wir sorgen dafür, dass die Schulgebäude und das Mobiliar sowie alle Unterrichtsmittel geschont werden und in solch einem Zustand bleiben, dass auch die nachfolgenden Schüler*innen noch gut damit arbeiten können.
- Auf dem gesamten Schulgelände müssen Schüler*innen digitale Endgeräte (Handys, Smartphones, etc.) grundsätzlich ausgeschaltet und außer Sicht aufbewahren, sofern die Nutzung nicht im Rahmen eines von einer Lehrkraft veranlassten unterrichtlichen Kontextes oder einer entsprechenden Genehmigung geschieht. In der Mittagspause (13.20 Uhr-14.00 Uhr) dürfen mobile Datenendgeräte außerhalb der Mensa und der Klassenräume benutzt werden. In der Mediathek dürfen mobile Datenendgeräte benutzt werden.
- In der Mediathek gelten gesonderte Regeln. (siehe unten: Mediatheks-Regeln)
- Durch gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden wir Unfälle und Verletzungen.
- Wir bemühen uns um einen sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Rohstoffen. Müll soll möglichst vermieden oder umweltgerecht entsorgt werden. Die Klassendienste unterstützen die Einhaltung der Raumordnung.
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten und auf den benachbarten Straßen und Plätzen unerwünscht.
Der Unterricht soll störungsfrei ablaufen und effektiv zur Bildung und Erziehung der Schüler*innen genutzt werden. Darum müssen folgende Regeln eingehalten werden:
- Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
- Arbeitsmittel und Hausaufgaben sind vollständig mitzubringen.
- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht anwesend, informiert die Klassensprecher*in das Sekretariat.
- Die Lehrkraft beendet die Stunde rechtzeitig.
- Wir haben die Pflicht, uns am Vertretungsplan zu informieren.
Die Schulordnung des Lessinggymnasiums gilt in den von der Schule genutzten Gebäuden im Heideblick 18 und 20, der Sporthalle, den entsprechenden Außengeländen sowie an jedem anderen außerschulischen Lernort. Sie gilt ebenfalls analog im Distanzlernen, sofern dies schulorganisatorisch angeordnet wurde.
Wird eine Passage dieser Schulordnung nichtig oder ist rechtswidrig, so wird nur diese Passage unwirksam. Alle anderen Regeln haben weiterhin Bestand. Die nichtige Passage wird durch die zuständige Konferenz im Einklang mit der Rechtsordnung ersetzt.
Das Hausrecht nimmt der Schulleiter wahr. Ist der Schulleiter abwesend oder verhindert, vertritt ihn darin die stellvertretende Schulleiterin oder im Falle ihrer Verhinderung ein Mitglied der erweiterten Schulleitung.
Bei Abwesenheit des Schulleiters oder seiner Vertretung ist der Schulhausmeister oder ein/e andere/r Beauftragte/r des Schulträgers befugt, das Hausrecht wahrzunehmen.- Die Frühaufsicht wird ab 7:35 Uhr geführt. Wer nicht anders zur Schule kommt, so dass er früher anwesend ist, hat sich im Forum des Erdgeschosses des Lessinggymnasiums aufzuhalten. Ansprechpartner*in bei unvorhergesehenen Ereignissen ist das Sekretariat.
- Wer sich nach 15:35 Uhr nach Unterrichtsende noch im Gebäude befindet, da er seinen Heimweg noch nicht antreten kann, hat als Aufenthaltsbereich das Forum des Erdgeschosses des Lessinggymnasiums zu wählen. Ansprechpartner bei unvorhergesehenen Ereignissen ist der Hausmeister.
- Schüler*innen dürfen sich in Fachräumen, Werkräumen, den Bibliotheken und Medienräumen nur unter Aufsicht oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrkraft aufhalten und Geräte und Einrichtungen nur nach Anleitung bedienen. Gefährliche Stoffe sind vor dem unerlaubten Zugriff durch Schüler*innen gesichert.
- In allen Bereichen gelten besondere Regelungen im Umgang mit dem PC. Es gilt an den PCs ein absolutes Ess- und Trinkverbot. Im Falle von Manipulationen und Beschädigungen sowie unangemessener Nutzung erfolgen disziplinarische Maßnahmen. Inhalte, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht stehen, wie z. B. spielen, Musik hören, chatten usw., dürfen grundsätzlich nur mit der Genehmigung der Aufsichtsperson bzw. der Fachlehrkraft aufgerufen werden.
- Fahrräder dürfen auf dem Schulgrundstück nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Die Fahrradständer vor den Sporthallen zählen nicht zum Schulgelände, so dass kein Versicherungsschutz für dort abgestellte Fahrräder besteht.
- Das Parken auf Lehrerparkplätzen ist Schüler*innen sowie Eltern grundsätzlich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr untersagt.
- Alle allgemeingültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen dem Schulleiter (über das Sekretariat) oder dem Hausmeister umgehend gemeldet werden.
- Bei einem Unfall müssen der Schulleiter, der Hausmeister und die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt werden. Im Rahmen der schulischen Möglichkeiten ist Erste Hilfe zu leisten; wenn nötig, ist ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophen-Alarm soll den Schüler*innen in regelmäßigen Zeitabständen verdeutlicht und mit ihnen eingeübt werden.
- Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Schulgelände sind stets freizuhalten
- Alle Schüler*innen sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Unfall versichert.
- Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Im Rahmen dieser Vorschriften haften auch die Schüler*innen (oder ihre Erziehungsberechtigten) für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden.
- Die auf den vorgesehenen Abstellplätzen untergebrachten Fahrzeuge sind gegen Diebstahl zu sichern.
- Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
- Das Werfen mit Gegenständen, die geeignet sind, Schaden oder eine Verletzung zu verursachen (z.B. Schneebälle, Steine, etc.) ist wegen der Unfallgefahr verboten.
- Für Gegenstände, die nicht originär der Schulpflichterfüllung dienen oder für Unterrichtszwecke notwendig sind, übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
- Bezüglich möglicher Ersatzleistungen gelten die Regelungen des Kommunalen Schadensausgleichs.
- Werbung und Warenvertrieb in der Schule sind unzulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr in den Pausen und Freistunden ist nur mit Genehmigung des Schulleiters erlaubt. Verpackungen sollen umweltfreundlich sein.
- Schulfremde Druckschriften dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters auf dem Schulgelände verteilt werden.
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist für jedermann gesetzlich verboten. Dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas sowie für den Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel.
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Für die Jahrgänge 11-13 gilt: Alle Unterrichtsräume müssen verlassen werden; Pausenbereiche sind die Foren in Erdgeschoss, I. und II. Etage, die Mensa, die Gläserne Fuge sowie die Schulhöfe am Schulgebäude Heideblick 20.
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Für die Jahrgänge 5 – 10 gilt: Alle Unterrichtsräume müssen verlassen werden; Pausenbereiche sind die Mensa, das Forum im Erdgeschoss und die Gläserne Fuge sowie die Schulhöfe am Schulgebäude Heideblick 20.
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Treppenhäuser sowie Aula-Foyer und Aula sind keine Pausenbereiche.
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Auf dem Grundschulgelände am Heideblick 18 ist der Schulhof Pausenbereich für Lerngruppen, die dort Unterricht haben. Der Spielplatz der Grundschule und der GS-Sportplatz dürfen von den Schüler*innen der 5. /6. Klassen genutzt werden.
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Auf den Parkplätzen oder im Straßenbereich des Kreisels ist der Aufenthalt in den Pausen nicht gestattet.
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Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 dürfen das Schulgelände zwischen den Unterrichtszeiten nicht verlassen.
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Schüler*innen der Jahrgänge 11 bis 13 dürfen das Schulgelände verlassen; Minderjährige benötigen dazu aber eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
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Wenn es erkennbar regnet, schneit oder hagelt („Regenpause“), können die Schüler*innen in den Klassenräumen bleiben, in denen sie in der vorhergehenden Stunde Unterricht hatten. Fachräume müssen verlassen werden; stattdessen können von diesen Lerngruppen Mensa, Gläserne Fuge und Forum als Aufenthaltsort genutzt werden.
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Pausenbereiche sind die Flure, das Forum und die Gläserne Fuge sowie die Schulhöfe am Schulgebäude Heideblick 20.
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Toiletten und Mensa-Kiosk können genutzt werden, sind aber keine dauerhaften Aufenthaltsbereiche.
Auf dem gesamten Schulgelände müssen Schüler*innen digitale Endgeräte (Handys, Smartphones, etc.) außer Sicht aufbewahren.
Tablets und Notebooks werden im Unterricht entsprechend der diesbezüglich gefassten Beschlüsse von Gesamtkonferenz und Schulvorstand verwendet.
Smartwatches sind bei Tests und Klassenarbeiten auszuschalten, abzulegen und nicht sichtbar zu verstauen.
Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:
- Eine Lehrkraft erteilt bei Bedarf eine Genehmigung zur Nutzung des mobilen Datenendgerätes (z.B. in unterrichtlichen Zusammenhängen oder bei dringenden Telefonaten).
- In den Foren in der I. und II. Etage ist die Nutzung digitaler Endgeräte für Schüler*innen der Jahrgänge 11-13 in den Pausen erlaubt.
- Außerhalb von Pausen dürfen Schüler*innen in der Mensa und in der Gläsernen Fuge an digitalen Endgeräten arbeiten.
- In der Mittagspause (13.20 Uhr-14.00 Uhr) dürfen mobile Datenendgeräte außerhalb der Mensa und der Klassenräume benutzt werden.
- Die Mensa bleibt in allen Pausen IT-frei!
- In der Mediathek dürfen mobile Datenendgeräte benutzt werden.
Die „Regeln zur Nutzung der iPads im Unterricht und im Schulgebäude“ sind verbindlich zu beachten; diesbezügliches Fehlverhalten wird entsprechend des entsprechenden Kataloges sanktioniert.
Fehlen aus nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit)
Wenn die Schule aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht besucht werden kann, so ist der Schule der Grund des Fernbleibens von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin/ dem volljährigen Schüler umgehend mitzuteilen.
Die Abmeldung erfolgt bis 8:00 Uhr im Sekretariat entweder telefonisch oder per Email (Tel. 05307/9215-0 oder sekretariat@lg-bs.de).
- Erfolgt die Abmeldung per Email aus Krankheitsgründen und von der schulischen IServ-Adresse der Eltern bzw. des/ der volljährigen Schüler*in, so gilt die dort gemeldete Fehlzeit in der Regel automatisch als entschuldigt. Andernfalls ist die vorläufige Abwesenheitsinformation schriftlich (z.B. im Lessingplaner) zu bestätigen.
- Geht die Vorabmitteilung nicht in der o.g. Form ein, so ist in der Regel am Tage der Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung einzureichen.
- Geht die Vorabmitteilung nicht in der o.g. Form ein, so ist beim Versäumen einer Klassenarbeit bzw. einer Klausur eine ärztliche Bescheinigung abzugeben.
- In besonderen Fällen kann der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Wird eine Nachschreibklausur in der Qualifikationsphase versäumt, ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- Hat eine Schülerin/ ein Schüler in einem Kurs so viel Unterricht versäumt, dass ihre/ seine Leistung nicht beurteilt werden kann (i.A. bei einer Abwesenheitsquote über 25%), so wird der Kurs mit 00 Punkten bewertet. Auf die drohende Aberkennung des Kurses wird sie/ er schriftlich hingewiesen.
- Wenn in der Familie eine schwere Infektionskrankheit (COVID19, Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Diphtherie, Scharlach u.Ä.) oder Kopfläuse auftreten, muss die Schule sofort darüber informiert werden.
Fehlen aus vorhersehbaren Gründen (Beurlaubung)
- Wenn eine Schülerin/ ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen kann, so beantragt sie/ er rechtzeitig (mindestens eine Woche) vorher und schriftlich ihre/ seine Beurlaubung.
- Schulische Nachteile, die sich aus der Beurlaubung ergeben, sind von der Schülerin/ dem Schüler zu tragen.
- Schüler*innen der Qualifikationsphase legen ihren Beurlaubungsantrag zunächst jeder betroffenen Fachlehrkraft vor und geben ihn dann beim Tutor ab.
- Die Klassenleitung bzw. Tutor*in kann eine Beurlaubung für die Dauer von bis zu zwei Tagen gewähren. Anträge für einen längeren Zeitraum und am Ferienrand sind über die vorgenannte Lehrkraft an den Schulleiter zu richten.
- Arzttermine können nur im begründeten Ausnahmefall während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden.
- Anträge auf Ferienverlängerung aus touristischen Gründen können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Eine nicht genehmigte Ferienverlängerung gilt als unentschuldigtes Fehlen.
Plötzliche Erkrankung
Bei plötzlicher Erkrankung einer minderjährigen Schülerin/ eines minderjährigen Schülers meldet sich diese(r) im Sekretariat Heideblick 20. Die Sekretärinnen rufen den Sanitätsdienst oder entscheiden mit dem Erziehungsberechtigten, der angerufen wird, was geschehen soll.
Sportunterricht
Über eine Beurlaubung von der Teilnahme am Sportunterricht wird auf einen schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin/ des volljährigen Schülers entschieden. Hierfür ist in der Regel die Beibringung eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Schule ist qua RdErl. d. MK v. 01.09.2018 verpflichtet, vor der Genehmigung einer Sportbefreiung die folgend aufgeführten Punkte gründlich zu prüfen:
1. Keine Sportbefreiung:Es besteht die Möglichkeit einer alternativen Teilnahme: u.a. mündliche bzw. schriftliche Überprüfungen, schriftliche Ausarbeitungen, Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch, Portfolio usw.), Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. durch Einsatz von Multimedia, Plakat, Modell usw.), Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung, verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team, Langzeitaufgaben.
In diesem Fall wird keine Befreiung ausgesprochen.
Die Lehrkraft entscheidet, ob eine Benotung möglich ist.
2. Sportbefreiung:Es ist keine alternative Teilnahme am Schulsport möglich.
Die Lehrkraft entscheidet nach Maßgabe der Beeinträchtigung, ob die Schülerin oder der Schüler zu „unterstützenden Tätigkeiten“ (wie z. B. Messung von Zeiten und Weiten oder Helfertätigkeiten, z.B. beim Auf- und Abbau) herangezogen werden kann.
Die Schülerin oder der Schüler ist i. d. R. zur Anwesenheit verpflichtet.
Sollten die Anträge auf Befreiung vom Schulsport über drei Monate hinausgehen, so entscheidet das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig. Der Antrag ist in jedem Fall an die Schulleitung zu stellen.
Schulunfälle
Als Schulunfälle gelten alle Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit, bei Schulveranstaltungen oder auf dem direkten Weg zur oder von der Schule ereignen. Sie sind über den „Gemeindeunfallversicherungsverband“ versichert. Zur Beantragung dieser Versicherungsleistung sollte das Sekretariat so schnell wie möglich informiert und das erforderliche Formular ausgefüllt werden.
Die Schul- und Hausordnung tritt mit Beschluss des Schulvorstands vom 22.02.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie ersetzt die Schulordnung vom 24.04.2017 (aktualisiert mit Blick auf die Rückkehr zu G9 am 01.08.2019 und mit Blick auf die COVID19-Pandemie am 16.03.2021).
Was?
Ein Ort zum Lernen und Entspannen mit Computerarbeitsplätzen, Gruppenarbeitsplätzen und Sitzecken
Wer?
Schüler*innen der Jahrgänge 11,12 und 13
Wo?
Raum A223 und Raum A224
Wann?
7.35 Uhr bis 15.35 Uhr
Wie?
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11, 12 und 13 engagieren sich für die eigenverantwortliche Organisation und die konzeptionelle Entwicklung der Mediathek.
Die Schülerin oder der Schüler, die bzw. der die Aufsicht führt, holt den Schlüssel im Sekretariat, quittiert den Empfang und hinterlegt den Schülerausweis. Die bzw. der Ausleihende und damit auch Aufsichtführende ist für den Verbleib des Schlüssels verantwortlich und bringt ihn persönlich zurück.
Die Aufsicht in der Mediathek…
meldet Schäden und Verschmutzungen (oder beseitigt diese);
schreitet bei unangemessenem Verhalten ein und/oder informiert Lehrkräfte;
schließt alle Fenster, löscht das Licht und schließt die beiden Türen ab.
In der Mediathek gilt die Schulordnung des Lessinggymnasiums. Private digitale Medien dürfen jedoch mit Rücksicht auf andere und deren Bedürfnisse (z.B. Ruhe) und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) genutzt werden.
Mediatheksausschuss:
Tamina Backmann-Vogel, Alina Bartsch, Miriam Bartschat, Willem Ernst, Eliana Göhring, Astrid Kube, Nicole Mannigel, Lena Matis, Leon Monteiro, Finja Oelmann, Alia Paulsen, Fiona Schröder
(Kb, 05.08.2024)