Aufnahme & Gliederung
wie funktionierts?
Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
Schüler*innen die in die gymnasiale Oberstufe des Lessinggymnasiums neu aufgenommen werden wollen, beantragen die Aufnahme schriftlich bis zum 20. Februar des Jahres. Dies betrifft im Regelfall Schüler*innen, die an einer Realschule oder Oberschule den Erweiterten Sekundarabschluss I erlangen und anschließend an ein Gymnasium wechseln wollen, um dort das Abitur zu erlangen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- das Halbjahreszeugnis aus dem letzten Schuljahr des Sekundarbereichs I oder das Zeugnis über die Berechtigung zum Besuch der Einführungs- oder der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, sofern letzteres bereits vorliegt,
- eine Erklärung, dass die Aufnahme ausschließlich an der betreffenden Schule beantragt wird,
- eine Erklärung, ob die gymnasiale Oberstufe bereits an einer anderen Schule besucht worden ist.
Die erforderlichen Unterlagen für den Aufnahmeauftrag am Lessinggymnasium (Anmeldung und Wahlbogen) können online im Downloadbereich heruntergeladen werden. Der Termin für die Informationsveranstaltung über die Oberstufe ist traditionell Ende Februar und steht im Kalender.
Bitte vereinbaren Sie vor der Zusendung von Anmeldeunterlagen ein Beratungsgespräch mit Herrn Bolze. Die endgültige Aufnahme selber erfolgt erst nach Vorlage des Zeugnisses über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Das Lessinggymnasium versteht sich als das Gymnasium für Schüler*innen aus Braunschweig und der Samtgemeinde Papenteich. Wir werden uns bemühen, alle Schüler aufzunehmen, die dies wünschen. Voraussetzung ist allerdings das Betreiben einer zweiten Fremdsprache schon an der Real- oder Oberschule. Das Lessinggymnasium bietet keine neubeginnende Fremdsprache in der Einführungsphase an.
Gliederung und Dauer der Oberstufe
Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Diese wird durch den Nachweis bestimmter Leistungen im Unterricht der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung erworben.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgang 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13).
Zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist berechtigt, wer
-
in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben hat,
-
in einem anderen Land berechtigt ist, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen,
-
an einer Schule in einem anderen Land, an einer deutschen Auslandsschule oder an einer Europäischen Schule ein Zeugnis erworben hat, das der o.g. Berechtigung gleichwertig ist,
- einen ausländischen Bildungsnachweis besitzt, der gleichwertig ist, und hinreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweist.
Zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist nicht berechtigt, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 20. Lebensjahr vollendet hat. Die Schule kann in Härtefällen Ausnahmen zulassen.
Der Eintritt in die Qualifikationsphase ist nur zu Beginn eines Schuljahres möglich.
Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Einführungsphase ein Schuljahr und in der Qualifikationsphase zwei Schuljahre. Die Einführungsphase oder ein Schuljahrgang der Qualifikationsphase kann wiederholt werden; die Verweildauer beträgt dann insgesamt vier Schuljahre.
Für Schüler*innen, die ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eintreten (also "übersprungen" haben oder sich ein Auslandsjahr anrechnen lassen), beträgt die Verweildauer zwei Schuljahre. Ein Schuljahrgang der Qualifikationsphase kann wiederholt werden; die Verweildauer beträgt dann drei Schuljahre.
Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung darf unabhängig davon erneut das zweite Schuljahr der Qualifikationsphase besucht werden; die Schule verlängert in diesem Fall die Verweildauer um ein weiteres Schuljahr. Die Schule kann in Härtefällen, die nicht von der Schülerin bzw. dem Schüler zu vertreten sind, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis durch Krankheit, eine weitere Verlängerung um ein weiteres Schuljahr zulassen.
Wer nicht vor Ablauf der o.g. Höchstzeit zur Abiturprüfung zugelassen worden ist, muss die Schule verlassen.
Informationen des MK zum Download
Das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlichen alle Bestimmungen, die für den Schulalltag relevant sind.
Einige besonders wichtige Links sind im folgenden aufgelistet. Darüber hinaus finden sich auf den beiden o.g. Internetportalen aber viele weitere Informationen.