Gesamtqualifikation

Aus den Leistungen der Schülerin/des Schülers in 32-36 Schulhalbjahresergebnissen in der Qualifikationsphase sowie den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die die Durchschnittsnote des Abiturs liefert. Diese Gesamtqualifikation setzt sich zu zwei Dritteln aus den Ergebnissen in den Kursen der Qualifikationsphase und zu einem Drittel aus den Prüfungsergebnissen im Abitur zusammen.

Aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sind mindestens 32 Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation einzubringen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern befinden sowie weitere Kurse zur Erfüllung der Einbringungsverpflichtungen (s.u.). Nach Entscheidung des Schülers können weitere Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; insgesamt dürfen aber nicht mehr als 36 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden.

Block I
32 - 36 Halbjahresergebnisse (1)
Block II
5 Abiturprüfungen
mindestens 200 Punkte (5)
mindestens 100 Punkte
0 maximal zu erreichende Punkte
0 maximal zu erreichende Punkte
(Die Mindestpunktzahlen errechnen sich aus Kursergebnissen bzw. Abiturprüfungen von 05 Punkten im Durchschnitt.)

Fußnoten

(1) Es müssen 32 Kurse eingebracht werden. Nach Entscheidung des Schülers können es aber auch 33-36 Kurse sein. Weil die Anzahl 8 der P1- und P2-Kurse festliegt, ändert sich die Anzahl der "weiteren Kurse" entsprechend auf 24-28.

Die Anzahl der "Unterkurse", also der mit weniger als 05 Punkten bewerteten Kurse, darf bei 32-34 eingebrachten Kursen insgesamt höchstens 6 betragen, bei 35-36 eingebrachten Kursen höchstens 7.

(2) Mit den Kursen in Block I müssen folgende Einbringungsverpflichtungen erfüllt werden:

  • Die 5*4 = 20 Kurse der fünf Abiturprüfungsfächer. Achtung: Damit sind viele der folgenden Einbringungsverpflichtungen bereits erfüllt!
  • 4 Kurse Deutsch,
  • 4 Kurse derselben Fremdsprache,
  • 2 Kurse Kunst oder 2 Kurse Musik oder 2 Kurse Darstellendes Spiel,
  • 2 Kurse Politik-Wirtschaft (im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt entfällt diese Einbringungsverpflichtung, wenn Erdkunde als Schwerpunktfach gewählt worden ist),
  • 2 Kurse Geschichte,
  • 2 Kurse evangelische bzw. katholische Religionslehre oder 2 Kurse Werte & Normen (wird einem Schüler Religionslehre seiner Religionsgemeinschaft nicht angeboten, so ggf. auch 2 Kurse eines anderen Faches aus B, das nicht Prüfungsfach ist),
  • 4 Kurse Mathematik,
  • 4 Kurse derselben Naturwissenschaft,
  • 2 Kurse im Seminarfach,
  • Nur im sprachlichen Schwerpunkt: 4 Kurse einer weiteren Fremdsprache,
  • Nur im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: 2 Kurse einer weiteren Fremdsprache oder 2 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft oder 2 Kurse Informatik,
  • Nur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt: 4 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft oder 4 Kurse Informatik,
  • Nur im musisch-künstlerischen Schwerpunkt: Zusätzlich zum Schwerpunktfach (Kunst oder Musik) müssen noch 2 Kurse Kunst oder 2 Kurse Musik oder 2 Kurse Darstellendes Spiel eingebracht werden. Natürlich nicht zwei Mal dasselbe Fach....

(3) Ist Sport P5-Fach, so müssen die vier Kurse der Qualifikationsphase eingebracht werden. Ist Sport nicht Prüfungsfach, so dürfen höchstens drei Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Falls mehr als ein Sportkurs eingebracht wird, müssen die Kurse mindestens zwei verschiedenen Sportarten, darunter mindestens einer Individualsportart der Gruppe A, angehören.

(4) An die Stelle der schriftlichen Abiturleistung im vierten Prüfungsfach kann nach Entscheidung des Schülers eine besondere Lernleistung treten. Sie zählt dann wie eine Abiturprüfung, nämlich vierfach.

(5) Das Ergebnis in Block I wird berechnet, indem die Punktsumme mit 40 multipliziert und dann durch die Anzahl der eingebrachten Kursergebnisse geteilt wird. Die Punktsumme wird dabei berechnet unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach sowie der einfachen Gewichtung der übrigen 24-28 Schulhalbjahresergebnisse. Auch bei der Anzahl der eingebrachten Kursergebnisse zählen die Kurse P1-P2 doppelt. Bei Schüler*innen, die nur 32 Kurse einbringen, wird die Punktsumme also mit 40/40 = 1 multipliziert. Bei Schüler*innen, die 36 Kurse einbringen, wird mit 40/44 multipliziert.

Spitzfindigkeiten beim Einbringen von Kursen

  • Über die Belegungsverpflichtungen hinaus werden die besten weiteren Kurse in Block I eingebracht, bis 32 bis 36 Kurse erreicht sind. Wie viele Kurse hier möglich sind, hängt von der Wahl der Prüfungsfächer ab.
  • Die Belegungsverpflichtung in Sport muss nicht eingebracht werden (s. auch Fußnote 3).
  • Werden zwei Kurse eines Faches eingebracht, müssen diese nicht aus einem Jahrgang sein.
  • Es dürfen keine themengleichen Kurse eingebracht werden und keine, die mit 00 Punkten beurteilt worden sind.
  • Aus einem Fach dürfen nicht mehr als vier Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
  • Neben den Schulhalbjahresergebnissen in einem Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau dürfen Ergebnisse in diesem Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau nicht eingebracht werden.
  • Hat ein Schüler ein Schuljahr der gymnasialen Oberstufe wiederholt, so darf kein Schulhalbjahresergebnis aus dem ersten Durchgang in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Lernleistung

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Abiturergebnis

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