Ergebnis der Abiturprüfung
Punkte | Abiturnote |
---|---|
0 - 299 | nicht bestanden |
300 | 4,0 |
301 - 318 | 3,9 |
319 - 336 | 3,8 |
337 - 354 | 3,7 |
355 - 372 | 3,6 |
373 - 390 | 3,5 |
391 - 408 | 3,4 |
409 - 426 | 3,3 |
427 - 444 | 3,2 |
445 - 462 | 3,1 |
463 - 480 | 3,0 |
481 - 498 | 2,9 |
499 - 516 | 2,8 |
517 - 534 | 2,7 |
535 - 552 | 2,6 |
Punkte | Abiturnote |
---|---|
553 - 570 | 2,5 |
571 - 588 | 2,4 |
589 - 606 | 2,3 |
607 - 624 | 2,2 |
625 - 642 | 2,1 |
643 - 660 | 2,0 |
661 - 678 | 1,9 |
679 - 696 | 1,8 |
697 - 714 | 1,7 |
715 - 732 | 1,6 |
733 - 750 | 1,5 |
751 - 768 | 1,4 |
769 - 786 | 1,3 |
787 - 804 | 1,2 |
805 - 822 | 1,1 |
823 - 900 | 1,0 |
In Zeugnissen der allgemeinen Hochschulreife werden die Leistungen aus allen Schulhalbjahren, die in der Qualifikationsphase belegt und bewertet wurden, eingetragen; die Bewertungen von Schulhalbjahren, die nicht in die Gesamtqualifikation eingehen und in denen keine Belegungsverpflichtung bestand, werden in Klammern gesetzt.
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, werden mit "eA" gekennzeichnet; Ergebnisse, die bei der Berechnung der Gesamtqualifikation doppelt gewichtet werden, werden mit *) gekennzeichnet. In der Regel sind dies genau die Abiturprüfungsfächer P1 - P3, die also doppelt gekennzeichnet werden.
Der Erwerb eines Latinums wird auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder dem Abgangszeugnis bescheinigt.
Unter "Bemerkungen" werden Thema und Ergebnis der Facharbeit eingetragen. Wurde eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht, wird dort das Thema eingetragen. Auch fremdsprachig erteilter Sachfachunterricht ("Bili") oder fremdsprachig durchgeführte Abiturprüfungen in Sachfächern werden hier erwähnt.
Mit der Zulassung zur Abiturprüfung ist das Recht verbunden, den letzten Jahrgang der Qualifikationsphase zu wiederholen - auch wenn dadurch die Höchstverweildauer von 4 Jahren überschritten wird. Prüfungsteile der ersten Prüfung werden nicht angerechnet.
Wenn ein Schüler die Schule verlässt, ohne die Abiturprüfung bestanden zu haben, erhält er ein Abgangszeugnis mit den in den einzelnen Semestern erreichten Leistungsbewertungen. Bei ausreichenden Leistungen erwirbt er den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Wer die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe endgültig nicht bestanden hat, kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren eine Abiturprüfung am Abendgymnasium oder am Kolleg ablegen.