Schriftliche Abiturprüfung

Im ersten bis vierten Prüfungsfach wird jeweils eine schriftliche Prüfung mit grundsätzlich landesweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt. Informationen zu diesem Zentralabitur veröffentlicht das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qulitätsentwicklung auf dem Niedersächsischen Bildungsserver unter dem Menüpunkt Allgemeinbildung/Curriculare Vorgaben.

In diesen Prüfungsfächern werden dem Prüfling im Prüfungsfach Deutsch drei, in den übrigen Prüfungsfächern zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt. Er hat dann in Deutsch maximal 45 Minuten, in den anderen Fächern 30 Minuten Zeit, um sich für eine davon zu entscheiden.

In Deutsch beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau 270 Minuten und auf grundlegendem Anforderungsniveau 210 Minuten.

In Mathematik beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau 270 Minuten und auf grundlegendem Anforderungsniveau 225 Minuten.

  • Beim erhöhten Niveau gliedert sich die Bearbeitungszeit in 70 Minuten für den hilfsmittelfreier Pflichtteil und 200 Minuten für den Wahlteil. Im Wahlteil darf sich die/der Schüler*in für je eine von zwei Aufgaben aus jedem der drei Blöcke (Analysis, Stochastik, Analytische Geometrie) entscheiden.
  • Beim grundlegenden Niveau gliedert sich die Bearbeitungszeit in 60 Minuten für den hilfsmittelfreier Pflichtteil und 165 Minuten für den Wahlteil. Im Wahlteil darf der Schüler eine von zwei Aufgaben aus dem Block Analysis und zwei von vier Aufgaben aus den Blöcken Stochastik/Analytische Geometrie aussuchen.

In den modernen Fremdsprachen beträgt die Bearbeitungszeit für die einzelnen Prüfungsmodule der Prüfungsaufgabe

  • für die Schreibaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau 210 Minuten, auf grundlegendem Anforderungsniveau 180 Minuten,
  • für die Sprachmittlung 60 Minuten,
  • für das Hörverstehen 30 Minuten und
  • für das Sprechen 15 Minuten.

Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen setzt sich aus der Schreibaufgabe und zwei weiteren Kompetenzbereichen zusammen. Näheres wird in den jeweiligen schuljahrgangsbezogenen Erlassen mit den Hinweisen zur Abiturprüfung geregelt.

In den übrigen schriftlichen Prüfungsfächern mit erhöhtem Anforderungsniveau beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe 270 Minuten und im vierten Prüfungsfach 220 Minuten.

Bei bilingualen Prüfungsfächern werden die Aufgaben ausnahmsweise von der Schule selbst gestellt. Dabei werden zwei Aufgabenvorschläge erstellt, von denen die Schulbehörde einen auswählt.

Wenn die Prüfungskommission dies für nötig hält, findet später auch noch eine mündliche Prüfung statt. An die Stelle der schriftlichen Abiturleistung im vierten Prüfungsfach kann nach Entscheidung des Prüflings eine besondere Lernleistung treten.

Die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf Sachgebiete aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase beziehen. Je nach Prüfungsfach gliedert sich die Klausur in zwei oder drei Prüfungsaufgaben.

Die Leistung in der schriftlichen Prüfung wird von dem Referenten und dem Korreferenten bewertet. Der Fachprüfungsleiter bewertet die Leistung ebenfalls, indem er den vorliegenden Bewertungen zustimmt oder eine abweichende Auffassung vermerkt. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission setzt die endgültige Bewertung fest, wenn die Beurteilungen voneinander abweichen oder wenn dies zur Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe erforderlich ist.

Bei einem praktischen Prüfungsteil in Musik müssen der Referent und der Korreferent anwesend sein. Wird dieser Prüfungsteil nicht vollständig auf Tonträger aufgenommen, so müssen auch das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission und der Fachprüfungsleiter anwesend sein.

Ablauf und Bewertung der schriftlichen Prüfung

Die schriftlichen Arbeiten werden unter ständiger Aufsicht angefertigt. Vor Beginn der schriftlichen Prüfung sind die Prüflinge auf die bei der Prüfung zu beachtenden Bestimmungen hinzuweisen. Der Prüfungsraum darf von den Prüflingen nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Wer die Arbeit vorzeitig abgibt, muss das Schulgrundstück verlassen.

Es dürfen nur die bei der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel benutzt werden, ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich zugelassen. Stellt sich während der Arbeit heraus, dass weitere Hilfen unentbehrlich sind, so kann sie - in der Regel nach Hinzuziehung des Referenten oder des Fachprüfungsleiters - der Aufsichtführende geben. Hilfen für einzelne Prüflinge sind nicht zulässig, ausgenommen Maßnahmen zur Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen.

Die über die schriftliche Prüfung anzufertigende Niederschrift enthält einen Sitzplan der Prüflinge. In ihr ist mit genauer Zeitangabe zu verzeichnen, wann die Arbeiten abgegeben worden sind, wie lange die einzelnen Lehrkräfte die Aufsicht geführt und einzelne Prüflinge den Prüfungsraum verlassen haben. Zusätzlich gegebene Arbeitshilfen sind zu verzeichnen.

Der Referent kennzeichnet am Rande jeder Arbeit Vorzüge und Mängel, so dass die Grundlage der Bewertung erkennbar wird. Ein Gutachten, das sich auf die Randvermerke bezieht, ist anzufügen. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung. Als Richtwerte sollen gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich 5 Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich 7 und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. Ein Punktabzug muss ebenso wie in Grenzfällen ein Verzicht auf Punktabzug begründet werden. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung nur herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Gesamtumfangs umfasst.

Mängel in der sprachlichen Richtigkeit oder in der äußeren Form wirken sich auch negativ im Rahmen der Bewertung der fachlichen Leistung aus, etwa durch Mängel in der Eindeutigkeit und Verständlichkeit der Darstellung. Sauberes Arbeiten lohnt sich also...

Der Korreferent schließt sich entweder der Bewertung des Referenten an oder fertigt eine eigene Beurteilung mit Bewertung an. Der Fachprüfungsleiter überprüft die vorgenommene Bewertung, fertigt ggf. eine eigene Stellungnahme mit einem Bewertungsvorschlag an und achtet insbesondere auch auf die Bestimmungen zum Punktabzug wegen gehäufter Verstoße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form.

Die bewerteten Arbeiten werden anschließend dem Schulleiter übergeben. Der kann auch bei übereinstimmender Beurteilung nach Anhörung des Referenten oder des Fachprüfungsleiters die Punktzahl abändern, wenn dies zur Wahrung einheitlicher Bewertungen erforderlich ist.

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