Freiwilliges Zurücktreten
Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf nicht einer erneuten Versetzungsentscheidung.
Am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann in das erste Schulhalbjahr zurücktreten, wer die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstzeit von 4 Jahren ablegen kann. Vor dem Zurücktreten erzielte Fachergebnisse werden nicht angerechnet. Aus dem Angebot der Schule können Prüfungsfächer und andere Fächer nach dem Zurücktreten neu gewählt werden.
Für jemanden, der später zurücktritt, also Schulhalbjahre der Qualifikationsphase wiederholt, gilt das Obige ebenso. Die Prüfungsfächer können mittendrin aber natürlich nicht mehr geändert werden.