Zeugnis, Studienbuch

Jede*r Schüler*in führt in der gymnasialen Oberstufe ein Studienbuch, in das die Unterrichtsfächer und die Leistungsbewertungen für die Schulhalbjahre eingetragen werden. Es hat die Form einer Sammelmappe, in die die Oberstufenzeugnisse eingeheftet werden.

Diese Zeugnisse müssen bei der Meldung zur Abiturprüfung vorliegen: "Nur die Zeugnisse und ein ordnungsgemäß geführtes Studienbuch werden als Nachweis über den durch Verordnung vorgeschriebenen Gang durch die gymnasiale Oberstufe anerkannt" (EB-VO-GO). Sicherheitshalber werden diese Zeugnisse deshalb im Lessinggymnasium aufbewahrt. Anders als in der Sekundarstufe I müssen die von den Eltern unterschriebenen Oberstufenzeugnisse wieder beim Klassenlehrer abgegeben werden. Wer sie zwischendurch benötigt, kann sie sich bei Herrn Bolze oder Herrn Pleus ausleihen.

Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Unterschriften des Klassenlehrers und des Schulleiters bestätigt. Unter "Bemerkungen" steht auch am Ende der Einführungsphase ein Vermerk über die Versetzung oder Nichtversetzung.

Schüler*innen, die eine Abiturprüfung in Sport ablegen, müssen zusätzlich zum normalen Sportunterricht auch Sporttheorie betreiben. Dies ist kein eigenständiges Fach, sondern wird in der Qualifikationsphase mit der Sportpraxis im Verhältnis 1:1 zu einer Zensur zusammengerechnet. In der Einführungsphase wird Sporttheorie allerdings anders behandelt: Es erfolgt keine Verrechnung der Sporttheoriezensur mit der Sport(praxis)zensur, vielmehr stehen beide Noten getrennt auf dem Zeugnis. Versetzungsrelevant ist nur die Sport(praxis)note. Die Sporttheorienote kann zum Ausgleich herangezogen werden, wirkt aber nicht negativ.

Auch in der Einführungsphase gilt weiter, dass bei Teilnahme am bilingualen Unterricht auf dem Zeugnis unter "Bemerkungen" aufgenommen wird: "Die Fächer ... wurden in englischer Sprache unterrichtet".

Abgangszeugnis, Abschluss des Sekundarbereichs I

Wer die Schule ohne bestandene Abiturprüfung verlässt, erhält ein Abgangszeugnis mit den in den einzelnen Schulhalbjahren der Einführungsphase oder der Qualifikationsphase erreichten Leistungsbewertungen. Hat die Schülerin oder der Schüler im Sekundarbereich I einen Abschluss weder erworben noch erhalten, so erhält er den Abschluss, den er aufgrund der Leistungsbewertungen am Ende des 10. Schuljahrgangs erhalten hätte, wenn er die Schule nach dem 10. Schuljahrgang verlassen hätte. Der Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt. Außerdem wird die erreichte Niveaustufe nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen vermerkt.

Der Erwerb eines Latinums wird auf dem Abgangszeugnis bescheinigt.

Wird das Abgangszeugnis am Ende der Einführungsphase erteilt, so ist bei erfolgter Versetzung unter "Bemerkungen" einzutragen: "Durch Konferenzbeschluss vom ... in die Qualifikationsphase versetzt". Ein Vermerk über Nichtversetzung oder Verweisung darf nicht aufgenommen werden.

Zensuren

Einführungsphase

Versetzung

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