Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

Wer die Qualifikationsphase einer gymnasialen Oberstufe ohne Abiturprüfung verlässt und die folgenden Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. In zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren müssen ...

  1. in den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und im zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und
  2. in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung
erreicht worden sein.

In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach.

Unter diesen 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen sein:

  • je 2 Kurse im P1-, P2- und P3-Fach (Achtung: Damit sind viele der folgenden Einbringungs-verpflichtungen bereits erfüllt!),
  • 2 Kurse Deutsch,
  • 2 Kurse derselben Fremdsprache,
  • 2 Kurse Geschichte oder 2 Kurse eines anderen Faches aus dem gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist,
  • 2 Kurse Mathematik,
  • 2 Kurse derselben Naturwissenschaft.

Unter den Schulhalbjahresergebnissen dürfen je Fach nicht mehr als zwei Ergebnisse sein. Falls mehr als ein Sportkurs eingebracht wird, müssen die Kurse mindestens zwei verschiedenen Sportarten, darunter mindestens einer Individualsportart der Gruppe A, angehören.

Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus eine Durchschnittsnote ermittelt.

Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Kurse zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können jedoch nicht Ergebnisse des gleichen Schulhalbjahres der Qualifikationsphase aus dem ersten und dem zweiten Durchgang zusammen eingebracht werden.

Zeugnis der Fachhochschulreife

Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Das bedeutet, der Schüler verlässt das Lessinggymnasium erst einmal mit dem oben beschriebenen schulischen Teil der Fachhochschulreife. Dann absolviert er den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife, also ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum (welches bestimmten Kriterien genügen muss, die besser vor dem Praktikum überprüft werden...) oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr oder einen einjährigen freiwilligen Wehrdienst oder einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst.

Anschließend kommt er wieder ans Lessinggymnasium und lässt sich durch Herrn Pleus das (komplette) Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen.

Als Durchschnittsnote wird die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife eingetragen, der praktische Teil hat darauf keinen Einfluss.

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